Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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In Deutschland folgt das Baugenehmigungsverfahren meist einem ähnlichen Grundablauf: Zuerst prüfen Behörden, ob das geplante Vorhaben grundsätzlich zulässig ist, dann wird ein Bauantrag eingereicht und anschließend fachlich geprüft. Diese Struktur orientiert sich an der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), die als Vorlage dient. Im Alltag bedeutet das: Wer bauen möchte, muss sich sowohl mit den Regeln zur planungsrechtlichen Zulässigkeit als auch mit den formalen Anforderungen an den Antrag auseinandersetzen. Trotz dieser gemeinsamen Leitlinie unterscheidet sich die konkrete Ausgestaltung von Bundesland zu Bundesland. Die Landesbauordnungen regeln unter anderem, welche Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei sind, wer einen Bauantrag bauvorlageberechtigt einreichen darf und wie das Verfahren im Detail abläuft. Auch beim digitalen Antragsverfahren gibt es Unterschiede: In einigen Ländern können Anträge bereits online eingereicht werden, in anderen steht zunächst das klassische Vorgehen im Vordergrund. Für Bauherr:innen ist deshalb wichtig, den Ablauf nicht nur „bundesweit“, sondern konkret für das eigene Bundesland zu betrachten. Der Einstieg bleibt zwar vergleichbar – Bebauungsplan und Zulässigkeit prüfen, Bauantrag stellen, danach die Prüfung und Entscheidung abwarten –, die Details können aber je nach Landesrecht anders sein. Wer die Landesbauordnung kennt, versteht schneller, welche Unterlagen nötig sind und wie der Weg zur Genehmigung praktisch funktioniert. So lassen sich Rückfragen und Verzögerungen im Verfahren vermeiden, weil der Antrag von Anfang an passend vorbereitet wird.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Saarbrücken

Zuständig ist das Bauordnungsamt in Saarbrücken. Das Saarland nutzt den bundesweiten EfA-Onlinedienst "Digitale Baugenehmigung".

Zur Digitalen Baugenehmigung (Saarland)

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Saarland

Im Saarland sollten Bauherren vor allem früh klären, ob das eigene Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder als verfahrensfrei behandelt werden kann. Auch wenn es in allen Bundesländern solche Ausnahmen gibt, kann der konkrete Umfang je nach Regelung anders ausfallen. Wer unsicher ist, sollte die zuständige Stelle vorab kontaktieren und die geplanten Details offenlegen. So vermeiden Bauherren Nachforderungen und Verzögerungen, die entstehen, wenn Unterlagen oder Verfahren nicht zum Vorhaben passen. Eine saubere Vorprüfung spart später Aufwand.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Saarbrücken.

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Weitere Themen im Hausbau-Ratgeber

Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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